Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch, mit erheblichem finanziellen Zuschuss ihrer Krankenkasse in Deutschlands Heilbädern viel für die eigene Gesundheit und die Gesundheitsvorsorge zu tun.
Hartkirchen – Neue Regelungen eröffnen gesetzlich Krankenversicherten viele Möglichkeiten, die gesunde Kraft der deutschen Kurorte mit erheblichem finanziellen Zuschuss ihrer Krankenkasse zu genießen. Jeder hat die Möglichkeit, alle drei Jahre eine solche in der Regel zwei oder drei Wochen andauernde Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort zu beantragen und damit viel beispielsweise für Rücken, Gelenke und Wohlbefinden zu tun.
Frische Energie tanken, endlich wieder gesund werden oder drohende Krankheiten vermeiden — es gibt viele Gründe für eine Kur: Bei einer Ambulanten Vorsorgeleistung, früher auch als offene Badekur bekannt, übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Aufwendungen für ärztliche Behandlungen vollständig sowie 90 Prozent der Kosten für verordnete Anwendungen wie Bäder, Massagen und andere Therapieangebote. Zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrt können Versicherte von der Kasse zudem einen Zuschuss erhalten.
Der erste Schritt: der Weg zum Hausarzt
Der erste Schritt beim Weg hin zu einer solchen klassischen Vorsorgekur ist der Weg zum Hausarzt. Dieser muss die Ambulante Vorsorgeleistung verordnen. Die Mediziner sind es auch, die den Antrag bei der Krankenkasse einreichen. Erfolgt die Genehmigung, erhalten Versicherte von ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung für die Übernahme der Kosten, einen so genannten Kurarztschein.
Versicherte können dann in der Regel frei zwischen den mehr als 300 anerkannten Kurorten wählen, die jeweils individuelle ortsgebundene Heilmittel bieten. Kurgäste können sich auch ihre Unterkunft selbst aussuchen und entscheiden, ob sie sich in einer Rehaklinik oder einem Hotel wohler fühlen.
Mit welchen Eigenanteilen Versicherte rechnen sollten
Für eine zweiwöchige Ambulante Vorsorgeleistung sollten Versicherte etwa in Europas beliebtestem Kurort Bad Füssing in Bayern für die Unterkunft im Drei-Sterne-Komforthotel und Halbpension mit einem verbleibenden Eigenanteil von rund 700 Euro kalkulieren, wenn die Krankenkasse dafür pro Tag 15 Euro beisteuert, heißt es beispielsweise von den Johannesbad Hotels. Diese sind gemeinsam mit Fach- und Rehakliniken in ganz Deutschland Teil der Johannesbad Gruppe, einem der führenden Gesundheitsdienstleister und Anbieter von Ambulanten Vorsorgeleistungen in der Bundesrepublik.
Johannesbad-Unternehmenssprecherin Isabel Zündorff nennt ein weiteres Beispiel: Für eine dreiwöchige Vorsorgekur sollten Interessenten in der orthopädischen Fachklinik Raupennest in Sachsen, ebenfalls Teil der Unternehmensgruppe, etwa mit rund 1.200 Euro für Vollpension und Logis inklusive Nutzung der Bäderlandschaft planen.
Dieser Tagesablauf erwartet die Gäste
Eine exemplarische Drei-Wochen-Kur kann in Bad Füssing für einen Kurgast mit Rückenschmerzen neben dem täglichen Aufenthalt im Thermal-Mineralwasser beispielsweise jeweils neun Massagen und Fango-Doppelpackungen sowie ebenso viele Einheiten physikalischer Therapie, Lymphdrainagen und Elektro-Therapien umfassen. In diesem Beispiel liegt der von den Versicherten selbst zu tragende zehnprozentige Eigenanteil dafür bei rund 140 Euro für den gesamten dreiwöchigen Aufenthalt.
Den optimalen Behandlungsplan besprechen Kurgäste gemeinsam mit einem Badearzt im Kurort. Dieser verschreibt die Therapien auch.
Widerspruch bei einer Ablehnung hat gute Erfolgsaussichten
Viele Krankenkassen, wissen Kur-Experten, sind bei der Genehmigung von Ambulanten Vorsorgeleistungen noch immer sehr zurückhaltend – obwohl Versicherte einen gesetzlich verbrieften Anspruch haben. Häufige Begründung: Heilmittel- und Therapieangebote am Wohnort seien nicht ausgeschöpft worden. „Oft scheuen sich Versicherte vor einem Widerspruch bei ihrer Krankenkasse“, sagt Johannesbad-Sprecherin Zündorff, und ergänzt: „Dabei sind die Erfolgsaussichten eines solchen Widerspruchs gut und wir können nur dazu ermutigen.“