Heilbäder und Hausärzt*innen raten zur ambulanten Badekur

by Mercedes Kammerer

Bad Füssing/München – Die ambulante Badekur ist jetzt wieder eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Sie bietet allen, die sich für die Vorsorgemaßnahme entscheiden, eine Möglichkeit, aus dem Alltag auszubrechen und nachhaltige medizinische Unterstützung zu bekommen. Der Bayerische Heilbäder-Verband (BHV) und der Bayerische Hausärzteverband empfehlen deshalb Patientinnen und Patienten, diese Leistung in Anspruch zu nehmen.

Laut Dr. Jakob Berger, Kneipparzt und Vorstandsmitglied des Bayerischen Hausärzteverbandes, seien ambulante Vorsorgemaßnahmen in anerkannten Kurorten ein wichtiger Baustein zur Gesunderhaltung der Menschen. Typische Volkskrankheiten wie Rückenschmerz und Herz-Kreislauferkrankungen seien weiter auf dem Vormarsch, und vor allem auch psychische Leiden würden durch die Corona-Pandemie und ihre Begleitumstände verstärkt auftreten. Hier hätten sich ambulante Vorsorgemaßnahmen zur Stärkung von Körper und Geist bewährt. Eine Kur in einem Heilbad oder Kurort mit den einzigartigen ortsgebundenen Heilmitteln und der Kompetenz erfahrener Kurmediziner wirke sich zudem positiv auf das Immunsystem aus, und ein gut funktionierendes und trainiertes Immunsystem trage dazu bei, gefährlichen Erkrankungen vorzubeugen beziehungsweise sie besser zu überstehen.

Um eine ambulante Vorsorgemaßnahme zu beantragen, beginnt man zunächst einen Dialog mit der Hausarztpraxis. Am besten spricht man mit der Hausärztin oder dem Hausarzt darüber, ob und welche Vorsorgemaßnahme im individuellen Fall geeignet ist. Die Hausärztin oder der Hausarzt fülle dann gegebenenfalls gemeinsam mit der oder dem Versicherten den entsprechenden Antrag für die Krankenkasse aus, so Dr. Berger. Auch die Geschäftsstelle des Bayerischen Heilbäder-Verbandes gibt zu diesem Thema Auskunft und Hilfestellung.

Die Krankenkassen tragen dabei die Kosten für den Kurarzt und 90 Prozent der Kosten für die Therapien. Außerdem können sie einen Tageszuschuss von 16 Euro für die Unterkunft übernehmen. Der Ort, die Unterkunft, die Kurärztin oder der Kurarzt und die Therapeutinnen oder Therapeuten können dabei selbst ausgewählt werden.

Der Bayerische Heilbäder-Verband hat angekündigt, den Umgang der Krankenkassen mit der Gesetzesänderung genau zu beobachten. Schlupflöcher dürfe es nicht geben und auch Ausreden würden nicht hingenommen. Die Politik habe ein starkes Signal an die Kostenträger gesandt, ihre Bereitschaft für präventive Maßnahmen zu erhöhen, sagte Alois Brundobler, Vorsitzender des Bayerischen Heilbäderverbandes. Eine Kur sei eine Pflichtleistung – ohne Wenn und Aber.

Informationen zur ambulanten Badekur im Johannesbad finden Sie unter:

https://bit.ly/3D5tDI7