Ihr Weg zur Kur:
Der traditionelle Begriff „Kur“ umfasst ein weit verzweigtes System von Vorsorge- und Krankheitsbehandlungen. In der neuen Sozialgesetzgebung wird der Begriff „Kur“ nicht mehr angewendet. Für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen sind vor allem die in der Grafik dargestellten Formen von Bedeutung.
Wie komme ich zur Kur
- Jede Kur beginnt mit einem Gespräch bei Ihrem behandelnden Arzt
- Gemeinsam stellen Sie dann den Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung). Bereits hier können Sie Ihren Wunschkurort Bad Füssing fordern
- Prüfung des Kurantrages durch den medizinischen Dienst, den Vertrags- oder Amtsarzt
- Die anschließende Genehmigung erfolgt durch Ihre zuständige Krankenkasse, Renten- oder Beihilfestelle
- Bei einer Ablehnung können und sollten Sie – am Besten mit Unterstützung Ihres Arztes – schriftlich Widerspruch einlegen
Härtefall-Regelung
Für Personenkreise, denen die Zuzahlung nicht möglich ist oder eine unzumutbare Belastung bedeuten würde, sind Härtefall-Regelungen getroffen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Befreiung oder eine teilweise Erstattung der Kosten vorsehen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an die für Sie zuständige Einrichtung (z.B. an die deutsche Rentenversicherung Bund, die deutsche Rentenversicherung, die Landwirtschaftlichen Alterskassen, die Pflichtkassen – wie AOK, Innungs-, Betriebskrankenkassen, Ersatzkassen). Wenn Sie nicht pflichtversichert sind, geben Ihnen gerne Ihre private Krankenkasse oder die Beihilfestellen Auskunft.